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Aktuell

03.03.2021 | Neue Hinweise zum Corona Virus (COVID-19)

Corona-Impfung: Informationen für alle Menschen, die bei den Theo-Lorch-Werkstätten sind

Die Nachrichten rund um das Thema 'Impfen' überschlagen sich und sind teilweise auch widersprüchlich.

Daher haben wir Ihnen an dieser Stelle einige Informationen zusammengestellt, was aktuell für alle bei den Theo-Lorch-Werkstätten wichtig ist. Diese wurden auf Grundlage der Konkretisierung der Impfberechtigung des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg vom 26.02.2021 (insbesondere §3, Nr. 3) erstellt:

Wer kann sich aktuell impfen lassen?

  • Nach wie vor Personen der Prio-Gruppe 1 ⇒ Personen über 80 Jahre
  • Zusätzlich folgende Personengruppen der Theo-Lorch-Werkstätten:

    • Beschäftigte und Betreute zwischen 18 und 64 Jahren, abhängig von der Art ihrer Einschränkung
    • Mitarbeitende aller Bereiche zwischen 18 und 64 Jahren
    • Freiwilligendienstleistende über 18 Jahre
    • DHBW-Studenten*innen über 18 Jahre
    • Ehrenamtliche Helfer, die aktuell ins Haus kommen und direkten Kontakt zu Beschäftigten haben (allerdings auch hier nur in der Altersgruppe zwischen 18 und 64 Jahren)
    • Externe Dienstleister, die aktuell ins Haus kommen und direkten Kontakt zu Beschäftigten haben (auch hier nur in der Altersgruppe zwischen 18 und 64 Jahren).

Was kann ich als Beschäftigte*r oder Betreute*r tun, um geimpft zu werden?

  • Menschen mit Behinderung haben ab sofort ebenfalls einen Anspruch auf Impfung, allerdings abhängig von der Form Ihrer Einschränkung.
  • Sie benötigen von Ihrem behandelnden Arzt eine Bescheinigung, dass Sie impfberechtigt sind.
  • Wenden Sie sich zuerst an Ihren Arzt für diese Bescheinigung.
  • Anschließend vereinbaren Sie einen Impftermin in einem Impfzentrum Ihrer Wahl entweder online oder unter Telefon 116 117.
  • Die Bescheinigung des Arztes muss beim Impftermin in dem Impfzentrum vorgelegt werden, sonst wird nicht geimpft.

Was muss ich als Mitarbeiter*in tun oder beachten, damit ich geimpft werden kann?

  • Sie benötigen eine von den Theo-Lorch-Werkstätten ausgestellte Arbeitgeberbescheinigung
  • Beachten Sie hierzu bitte die interne Mitteilung vom 01.03.2021
  • Anschließend vereinbaren Sie einen Impftermin in einem Impfzentrum Ihrer Wahl entweder online oder unter Telefon 116 117
  • Die Arbeitgeberbescheinigung muss beim Impftermin in dem Impfzentrum vorgelegt werden, sonst findet keine Impfung statt.

Warum können nur Personen zwischen 18 und 64 geimpft werden?

  • Für unter 18-Jährige gibt es derzeit noch keinen zugelassenen Impfstoff.
  • Als Impfstoff wird vorrangig Astra-Zeneca verwendet, der nicht für Personen über 64 empfohlen wird.

Wird es einen Impftermin innerhalb der Theo-Lorch-Werkstätten geben?

Wir arbeiten weiterhin daran, dass ein mobiles Impfteam direkt bei uns vor Ort in den Theo-Lorch-Werkstätten impft. Allerdings gibt es seitens der offiziellen Stellen, die die Einsatzplanungen der mobilen Impfteams verantworten, aktuell keine Planungen/Informationen, ob und wann es soweit sein könnte.

Sollten wir erfolgreich sein und ein mobiles Impfteam bekommen, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren. Wer sich so schnell wie möglich impfen lassen möchte, sollte sich einen Termin in den Impfzentren besorgen.

Muss ich mich impfen lassen?

Nein, keine Person muss sich impfen lassen, wenn die Person das nicht möchte. Es gibt keinen Impfzwang!

Wir hoffen, Ihnen damit weiterzuhelfen und wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit!

 

 

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