Wir verwenden Cookies um Ihnen die beste Erfahrung auf unserer Webseite anzubieten.

Auf unserer Website verwenden wir Cookies und Inhalte von Drittanbietern (z.B. YouTube Videos). Einige Cookies sind für die Darstellung der Website zwingend erforderlich. Mit einem Klick auf "Alles akzeptieren" willigen Sie ein, dass die Drittinhalte aktiviert werden dürfen. Alternativ treffen Sie bitte Ihre Auswahl an Drittinhalten. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, in der Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.

Aktuell

08.07.2021 | Neue Hinweise zum Corona Virus (COVID-19)

Ende des Schichtbetriebs | Das Corona-Schutzkonzept wurde aktualisiert

Seit 15 Monaten leben wir alle im Ausnahmezustand und alle haben einen großen Beitrag geleistet, dass wir bei den Theo-Lorch-Werkstätten möglichst gut durch diese Pandemie kommen. Inzwischen macht sich vorsichtiger Optimismus breit, was auch dazu geführt hat, dass erste Lockerungen in der Gesellschaft umgesetzt werden.

Zum 01.07.2021 wurde das Arbeitsschutzgesetz angepasst. Durch die Anpassung, sowie die aktuell niedrigen Inzidenzen sowie die gute Impfquote bei den Theo-Lorch-Werkstätten und in den Wohneinrichtungen, haben wir die Lage neu bewertet und gründlich abgewogen.

Die Änderungen bezüglich Corona im Arbeitsschutzgesetz lassen nun zu, dass durch geeignete Maßnahmen ein weiterer Schritt zur Normalität beschritten werden kann. Trotzdem ist nach wie vor die Sicherheit aller unser oberstes Gebot. Daher werden wir in enger Abstimmung mit den Wohnheimen ab 12.07.2021 den Schichtbetrieb beenden, jedoch mit folgenden Maßnahmen, die weiterhin eine größtmögliche Sicherheit bei gleichzeitiger vorsichtiger Öffnung in Richtung Normalität für alle bieten:

  • Die Schutzbereiche sowie die zusätzlichen alternativen Gruppenräume werden weiterhin aufrechterhalten.
  • Es gibt weiterhin eine Trennung von privat wohnenden Beschäftigten/Betreuten und den Beschäftigten/Betreuten in den besonderen Wohnformen.
  • Die Schutzbereiche sind auch in den Pausenzeiten einzuhalten, so dass eine Vermischung so weit wie möglich ausgeschlossen werden kann.
  • Durch die Beendigung des Schichtbetriebs müssen wir aus Platzgründen auf einen dauerhaften Abstand von mind. 1,5 Metern an den Arbeitsplätzen sowie an den Tischen im Speisesaal verzichten. Dieses lässt das Arbeitsschutzgesetz zu, wenn geeignete Maßnahmen eingeführt werden, um das Risiko einer unkontrollierten Ausbreitung des Corona-Virus zu minimieren. Faktisch ist dieses durch unterschiedliche Maßnahmen zu erreichen:
     

    • Durch dauerhaftes Tragen von medizinischen Masken.
    • Durch konsequentes regelmäßiges Testen.
       

    Aufgrund der Jahreszeit hat der Krisenstab sich für das konsequente Testen entschieden, da dieses im Sommer sicher die mildere Maßnahme ist. Das Testen wird dabei helfen, dass wir Ausbrüche sehr schnell erkennen und dann die geeigneten Maßnahmen ergreifen können. Da das Risiko einer Ansteckung aufgrund des Status der einzelnen Personen unterschiedlich ist, haben wir beschlossen:

  • Für vollständig Geimpfte und Genesene (bis sechs Monate nach der Erkrankung) ist ein verpflichtender Test pro Woche ausreichend.
  • Für Personen, die keinen ausreichenden Schutz vor der Erkrankung haben, wird die Testpflicht auf zwei Tests pro Woche ausgeweitet.
  • Da niemand zum Test gezwungen wird, ist für Personen, die sich nicht testen lassen wollen bzw. können, ein dauerhaftes Tragen einer FFP2-Maske erforderlich.

Alle getesteten Personen können innerhalb ihres Schutzbereichs auf das Tragen einer Maske verzichten. Außerhalb der Schutzbereiche bleibt das Tragen von medizinischen Masken weiterhin verpflichtend.

Die von uns vorgesehen Maßnahmen sind vergleichbar mit den Maßnahmen, die zurzeit auch an Schulen gelten. Es ist uns bewusst, dass es für manche ungewohnt und vielleicht auch anstrengend sein wird. Nachdem wir so lange andere Regeln hatten, ist es vielleicht für manche seltsam, wieder umzudenken. Dennoch ist dieser erste vorsichtige Schritt wichtig. Damit wir eines Tages wieder die schönen Dinge, die wir jetzt schon so lange vermissen – wie Feste oder Ausflüge – wieder gemeinsam erleben und genießen können. Wer sich unsicher fühlt, kann jederzeit den zuständigen Sozialdienst oder die Gruppenleitungen ansprechen.

Die Theo-Lorch-Werkstätten bleiben trotzdem weiter vorsichtig und gewappnet: Die jetzt eingeführten Regelungen sind so gestaltet, dass bei einer schlechteren pandemischen Entwicklung schnell darauf reagiert werden kann, damit die Sicherheit gewährleistet bleibt.

Die genauen Regelungen finden Sie wie bisher im Corona-Schutzkonzept der Theo-Lorch-Werkstätten, welches wir in der geänderten Fassung wieder zum Download hier auf unserer Website bereitstellen.

Wir befinden uns auf der Zielgeraden der Pandemie. Wie bei jedem Marathon sind jedoch die letzten Meter die anstrengendsten. Diese letzten Meter wollen wir wie bisher mit allen gemeinsam meistern, indem wir weiter vorsichtig und wachsam bleiben, uns aber auch mutig wieder auf den Weg zurück in die Normalität machen.

 

 

kontakt