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Die Nachrichten rund um das Thema 'Impfen' überschlagen sich und sind teilweise auch widersprüchlich.
Daher haben wir Ihnen an dieser Stelle einige Informationen zusammengestellt, was aktuell für alle bei den Theo-Lorch-Werkstätten wichtig ist. Diese wurden auf Grundlage der Konkretisierung der Impfberechtigung des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg vom 26.02.2021 (insbesondere §3, Nr. 3) erstellt:
Wer kann sich aktuell impfen lassen?
Was kann ich als Beschäftigte*r oder Betreute*r tun, um geimpft zu werden?
Was muss ich als Mitarbeiter*in tun oder beachten, damit ich geimpft werden kann?
Warum können nur Personen zwischen 18 und 64 geimpft werden?
Wird es einen Impftermin innerhalb der Theo-Lorch-Werkstätten geben?
Wir arbeiten weiterhin daran, dass ein mobiles Impfteam direkt bei uns vor Ort in den Theo-Lorch-Werkstätten impft. Allerdings gibt es seitens der offiziellen Stellen, die die Einsatzplanungen der mobilen Impfteams verantworten, aktuell keine Planungen/Informationen, ob und wann es soweit sein könnte.
Sollten wir erfolgreich sein und ein mobiles Impfteam bekommen, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren. Wer sich so schnell wie möglich impfen lassen möchte, sollte sich einen Termin in den Impfzentren besorgen.
Muss ich mich impfen lassen?
Nein, keine Person muss sich impfen lassen, wenn die Person das nicht möchte. Es gibt keinen Impfzwang!
Wir hoffen, Ihnen damit weiterzuhelfen und wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit!