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Liebe Leserinnen und Leser,
am 29.04.2020 erging vom Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg eine Änderung der Verordnung zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Wie berichtet, bleibt das Betretungsverbot für Menschen mit Behinderung aus den vorhergehenden Verordnungen weiterhin bestehen, wird aber gelockert.
Daher freuen wir uns, dass wir ab dem 12. Mai 2020 stufenweise langsam den Betrieb bei den Theo-Lorch-Werkstätten wieder aufnehmen dürfen.
Voraussetzung dafür ist jedoch die Einhaltung des verschärften Arbeitsschutzgesetzes sowie ein Schutzkonzept.
Bereits vor dieser Verordnung hat der Krisenstab einen allgemeinen Pandemieplan für die Theo-Lorch-Werkstätten verabschiedet. Darüberhinaus wurden in einem Corona-Schutzkonzept alle gesetzlichen Vorgaben der Behörden sowie die hausinternen Schutzmaßnahmen speziell für die Corona-Pandemie zusammengefasst.
Damit wir größtmögliche Transparenz herstellen und Sie als Beschäftigter, Angehöriger, Betreuer oder Kunde sich darüber informieren können, welche Maßnahmen wir zum Schutz aller durchführen, können Sie beide Dokumente ab sofort in unserem Download-Bereich einsehen. Klicken Sie einfach auf den jeweiligen Link des gewünschten Dokuments oben oder gehen Sie über den Download-Bereich, in dem Sie auch alle anderen bisherigen Download-Dokumente zu Corona finden.
Wir freuen uns, dass damit nach und nach langsam wieder ein wenig Normalität in den Alltag der Beschäftigten – und auch in den der Mitarbeitenden – einkehrt und wünschen Ihnen: bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüße
Der Krisenstab