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07.05.2020 | Neue Hinweise zum Corona Virus (COVID-19)
Stufenweise Wiedereröffnung Theo-Lorch-Werkstätten ab 12.05.2020
Liebe Leserinnen und Leser,
wie in der Presse und auf unserer Homepage berichtet, bleibt das Betretungsverbot für Menschen mit Behinderung aus den vorhergehenden Verordnungen weiterhin bestehen, aber es wird gelockert (s.a. Mitteilungen vom 30.04.2020 und 05.05.2020).
Daher freuen wir uns, dass wir ab dem 12. Mai 2020 stufenweise und langsam den Betrieb bei den Theo-Lorch-Werkstätten wieder aufnehmen dürfen.
Das heißt, ab dem 12. Mai 2020 können maximal 25% aller Beschäftigten und Betreuten auf freiwilliger Basis wieder in die Werkstatt kommen. Voraussetzung ist die Umsetzung der verschärften Arbeitsschutzmaßnahmen sowie ein Corona-Schutzkonzept. Diese erste Stufe dauert bis mindestens 23.05.2020. Die bisherige Notbetreuung wird weiterhin durchgeführt.
Was bedeutet das nun konkret für die Beschäftigten und Betreuten? Es können nicht alle gleichzeitig wieder anfangen. Darum rufen die Sozialdienste die Personen an, die als erstes wieder in die Werkstatt kommen können. Wer bis Freitag, 08. Mai 2020, 15:00 Uhr nicht angerufen wurde, soll bitte weiterhin zu Hause bleiben.
Falls eine Frage nicht beantwortet wurde, können Beschäftigte, Betreute, Angehörige, Betreuer*nnen und Wohnheimbetreiber weiterhin während der Betriebszeiten unter der Hotline 07141 2856-201 einen Ansprechpartner erreichen.
Die Mitarbeitenden freuen sich alle, dass es wieder einen Schritt in Richtung Normalität geht, auch wenn es vielleicht erst einmal nur ein kleiner Schritt ist.
Freundliche Grüße
Der Krisenstab
Häufige Fragen und Antworten (FAQs) zur Wiedereröffnung der Theo-Lorch-Werkstätten am 12.05.2020
Das Betretungsverbot für Menschen mit Behinderung aus den vorhergehenden Verordnungen des Sozialministeriums bleibt weiterhin bestehen, aber es wird gelockert.
Daher dürfen die Theo-Lorch-Werkstätten ab dem 12. Mai 2020 stufenweise und langsam den Betrieb wiederaufnehmen. Stufenweise ist wichtig, damit die Schutzmaßnahmen greifen und sich alle langsam an die neuen Abläufe gewöhnen können.
Was bedeutet das nun konkret für die Beschäftigten und Betreuten? Dazu gibt es viele Fragen, die wir hier beantworten:
Dürfen alle Beschäftigten wieder zur Arbeit kommen? Nein, leider noch nicht. Die Verordnung des Sozialministeriums sagt, dass erst einmal nur ein kleiner Teil in die Werkstatt darf, nämlich 25 %. Das bedeutet von 4 Personen darf 1 Person kommen.
Woher weiß ich, ob ich wieder zur Arbeit kommen darf? Die Sozialdienste erstellen gerade eine Liste mit Namen von Beschäftigten. Diese rufen Sie dann an und sprechen mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen. Gemeinsam entscheiden Sie, ob das für Sie in Frage kommt oder nicht.
Wenn ich vom Sozialdienst angerufen werde, muss ich dann zur Arbeit? Nein. Ob Sie zur Arbeit kommen wollen, bleibt Ihnen überlassen und ist freiwillig.
Gibt es Gründe, warum ich nicht arbeiten darf? Ja. Wenn Sie eine Vorerkrankung wie zum Beispiel Diabetes, Herzerkrankung oder Atemwegserkrankung haben, dann ist das Risiko zu groß.
Was ist wenn mein Sozialdienst mich nicht anruft? Dann bleiben Sie bitte weiterhin zu Hause.
Wie lange geht die erste Stufe, in der nur 25 % zur Arbeit kommen dürfen? Mindestens bis 23.05.2020. Dann entscheidet die Regierung wieder, wie es weitergeht.
Wenn ich nicht angerufen werde, woher weiß ich, wann ich wieder arbeiten darf? Sobald wir neue Informationen haben, gibt es wieder eine Mitteilung auf der Website. Aber nicht vor dem 23.05.2020.
Was macht die Werkstatt, damit ich mich nicht anstecke? Die Theo-Lorch-Werkstätten haben viele Dinge vorbereitet, die zum Schutz aller in den Werkstätten da sind.
Das steht alles in einem Dokument. Das Dokument heißt: „Corona-Schutzkonzept der Theo-Lorch-Werkstätten gGmbH.“ Das Dokument kann man im Internet herunterladen
Außerdem finden Sie dort ein Dokument der Werkstatträte Baden-Württemberg. Das Dokument heißt „Werkstatträte machen Mut.“
Wenn ich wieder arbeite, was muss ich dann tun? Es gibt ein paar Dinge, die gemacht werden müssen bevor Sie in die Werkstatt kommen, während Sie arbeiten und wenn Sie wieder nach Hause gehen. Das sagen Ihnen aber die Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen.
Dürfen Beschäftigte/Betreute aus allen Bereichen wieder kommen? Ja, das gilt für den Berufsbildungsbereich genauso wie für den Arbeitsbereich und den Förder- und Betreuungsbereich. Aber nur, wenn Sie bis Freitag, 08. Mai 2020 – 15:00 Uhr von Ihrem Sozialdienst angerufen wurden.
Infobox:
Hotline-Nummern
07141 2856-201 für Beschäftigte, Angehörige, Betreuer und Wohnheimbetreiber
07141 2856-206 für (Produktions)-Kunden
07141 2856-289 für Mitarbeitende und Freiwilligendienstleistende