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Aktuell

10.03.2021 | Neue Hinweise zum Corona Virus (COVID-19)

Corona-Impfung: Änderungen für Beschäftigte und Betreute im Ablauf

In unserer letzten Veröffentlichung zu Corona-Impfungen vom 03.03.2021 hatten wir darauf hingewiesen, dass Beschäftigte und Betreute sich zunächst eine Bescheinigung von Ihrem Hausarzt ausstellen lassen müssten.

Inzwischen haben sich die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg dazu geändert und die Theo-Lorch-Werkstätten dürfen eine Arbeitgeberbescheinigung ausstellen. Diese Arbeitgeberbescheinigung genügt für die Anmeldung zur Impfung.

Der Arztbesuch ist somit nicht mehr zwingend notwendig. Wenn Sie Fragen zur Impfung haben, können Sie natürlich trotzdem vor dem Impfen einen Termin bei Ihrem Hausarzt vereinbaren.
 

Was kann ich als Beschäftigte*r oder Betreute*r tun, um geimpft zu werden?

  • Menschen mit Behinderung haben ab sofort ebenfalls einen Anspruch auf Impfung, allerdings abhängig von der Form Ihrer Einschränkung.
  • Sollten Sie eine*n gesetzliche*n Betreuer*in haben, sprechen Sie mit ihm/ihr über Ihren Impf-Wunsch.
  • Sie benötigen eine von den Theo-Lorch-Werkstätten ausgestellte Arbeitgeberbescheinigung.

    • Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Gruppenleitungen. Sie sorgen dafür, dass Ihnen die Bescheinigung ausgestellt wird.

  • Falls Sie Fragen zur Impfung haben, fragen Sie bitte Ihren Arzt.
  • Anschließend vereinbaren Sie einen Impftermin in einem Impfzentrum Ihrer Wahl entweder online oder unter Telefon 116 117.
  • Die Arbeitgeberbescheinigung muss beim Impftermin in dem Impfzentrum vorgelegt werden, sonst wird nicht geimpft.

Muss ich mich impfen lassen?

Nein, keine Person muss sich impfen lassen, wenn die Person das nicht möchte. Es gibt weiterhin keinen Impfzwang!

In der Infobox unten haben wir Ihnen noch mehr Informationen zum Download zusammengestellt.

Wir hoffen, Ihnen damit weiterzuhelfen und wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit!

 

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