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In unserer letzten Veröffentlichung zu Corona-Impfungen vom 03.03.2021 hatten wir darauf hingewiesen, dass Beschäftigte und Betreute sich zunächst eine Bescheinigung von Ihrem Hausarzt ausstellen lassen müssten.
Inzwischen haben sich die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg dazu geändert und die Theo-Lorch-Werkstätten dürfen eine Arbeitgeberbescheinigung ausstellen. Diese Arbeitgeberbescheinigung genügt für die Anmeldung zur Impfung.
Der Arztbesuch ist somit nicht mehr zwingend notwendig. Wenn Sie Fragen zur Impfung haben, können Sie natürlich trotzdem vor dem Impfen einen Termin bei Ihrem Hausarzt vereinbaren.
Was kann ich als Beschäftigte*r oder Betreute*r tun, um geimpft zu werden?
Muss ich mich impfen lassen?
Nein, keine Person muss sich impfen lassen, wenn die Person das nicht möchte. Es gibt weiterhin keinen Impfzwang!
In der Infobox unten haben wir Ihnen noch mehr Informationen zum Download zusammengestellt.
Wir hoffen, Ihnen damit weiterzuhelfen und wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit!
Weitere Informationen zur Corona-Impfung haben wir Ihnen in einfacher Sprache zum Download zusammengestellt:
Noch mehr Informationen gibt es direkt auf der Seite des Robert-Koch-Instituts, auf der Seite des Impfterminservices und auch das Diakonische Werk hat viele Informationen zum Corona und zum Impfen zusammengetragen.