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Aktuell

12.08.2021 | Neue Hinweise zum Corona Virus (COVID-19)

Hinweise für Urlaubsreisen

Urlaubszeit ist Reisezeit. Damit Sie alle eine schöne und unbeschwerte Zeit genießen können, haben wir hier wieder einige Informationen für Sie aufbereitet:

Die Bundesverordnung zur Einreise nach Deutschland besagt zunächst, dass jeder Urlaubsrückkehrer aus einem Hochinzidenz- oder Variantengebiet in Quarantäne müsse. Gleichzeitig gibt die Verordnung aber die Möglichkeit, dass jeder, der Vollschutz durch Impfung oder einen Genesenennachweis hat, sich durch diesen Nachweis aus der Quarantäne befreien kann. Diese Nachweise kann man elektronisch vor der Einreise nach Deutschland bei der Digitalen Einreiseanmeldung des Bundes hochladen (s. Link unten in der Infobox).

Somit gilt die Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Hochinzidenz- oder Variantengebiet nur für Personen, die nicht voll geimpft oder genesen sind.

Dennoch appellieren wir an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen zur Sicherheit aller bei den Theo-Lorch-Werkstätten:

  • Informieren Sie sich regelmäßig auf den einschlägigen Websites, über die aktuell geltenden Regelungen (s. Linkliste unten). Zwischen Ihrer Abreise und der Rückkehr kann sich je nach Lage immer wieder etwas verändern.
  • Lassen Sie sich mit PoC-Antigen-Tests testen, bevor Sie die Theo-Lorch-Werkstätten wieder betreten (am besten direkt nach der Einreise und dann noch einmal ca. 3-5 Tage nach Ihrer Rückkehr).
  • Beachten Sie trotz aller Entspannung, die Ihnen Ihr Urlaub bringen soll, bitte weiterhin die AHA-A-L-Regeln und bedenken Sie bitte, dass Sie auch als geimpfte Person Träger des Viruses sein können.
  • Kommen Sie nicht zur Arbeit, wenn Sie Corona-Symptome wie z.B. Geschmacksverlust oder Fieber haben.

Wir wünschen allen eine schöne Urlaubszeit und kommen Sie gesund wieder!

 

 

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