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Urlaubszeit ist Reisezeit. Damit Sie alle eine schöne und unbeschwerte Zeit genießen können, haben wir hier wieder einige Informationen für Sie aufbereitet:
Die Bundesverordnung zur Einreise nach Deutschland besagt zunächst, dass jeder Urlaubsrückkehrer aus einem Hochinzidenz- oder Variantengebiet in Quarantäne müsse. Gleichzeitig gibt die Verordnung aber die Möglichkeit, dass jeder, der Vollschutz durch Impfung oder einen Genesenennachweis hat, sich durch diesen Nachweis aus der Quarantäne befreien kann. Diese Nachweise kann man elektronisch vor der Einreise nach Deutschland bei der Digitalen Einreiseanmeldung des Bundes hochladen (s. Link unten in der Infobox).
Somit gilt die Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Hochinzidenz- oder Variantengebiet nur für Personen, die nicht voll geimpft oder genesen sind.
Dennoch appellieren wir an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen zur Sicherheit aller bei den Theo-Lorch-Werkstätten:
Wir wünschen allen eine schöne Urlaubszeit und kommen Sie gesund wieder!