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15.06.2020 | Neue Hinweise zum Corona Virus (COVID-19)
Schrittweise weitere Öffnung mit Schichtmodell | Freiwilligkeit aufgehoben
Liebe Beschäftigte, Angehörige, gesetzliche Betreuer*innnen und Wohnheimbetreiber,
das Land Baden-Württemberg hat am 13. Juni 2020 die Änderung der Corona-Verordnung vom 18. März 2020 in der ab 16.06.2020 geltenden Fassung veröffentlicht. Die neue Verordnung gilt voraussichtlich bis 22. Juli 2020.
Das sind die wesentlichen Änderungen:
Die Freiwilligkeit zur Rückkehr in die WfbM wurde aufgehoben.
Die maximale Gruppengröße im Förder- und Betreeungsbereich von bisher 3 Betreuten wurde aufgehoben, sofern der Abstand von 1,5 Metern durchgängig gewährleistet werden kann.
Was bedeutet das konkret für die Beschäftigten:
Damit die Theo-Lorch-Werkstätten den Betrieb weiter öffnen dürfen, muss nach wie vor das verschärfte Arbeitsschutzgesetz und die Vorgaben aus der aktuell geltenden Corona-Verordnung umgesetzt werden. Dadurch müssen einige Dinge im Arbeitsalltag geändert werden:
Der Gesundheitsschutz steht hierbei absolut im Vordergrund. Das bedeutet, dass die Gruppen unabhängig von ursprünglicher Gruppenzugehörigkeit oder sonstigem Einsatzgebiet besetzt werden. Die Gruppeneinteilung erfolgt nach den Vorgaben im Schutzkonzept und ist so gestaltet, dass Personen, die zusammen in einer Gruppe im Wohnheim sind, möglichst auch zusammen in einer Arbeits- oder Betreuungsgruppe sind, damit das Infektionsrisiko möglichst gering gehalten wird.
Damit wir die Vorgaben wie z.B. Mindestabstände von 1,5 Metern einhalten können, müssen die Arbeitsplätze weiter auseinander angeordnet werden als bisher. Dafür ist sind die Räumlichkeiten der Theo-Lorch-Werkstätten nicht ausgelegt.
Daher haben wir uns für einen Schichtbetrieb entschieden. Im Vorfeld festgelegte Gruppen kommen eine Woche zur Arbeit und bleiben dann eine Woche zu Hause. Die genauen Einteilungen werden über die Sozialdienste jedem Beschäftigten mitgeteilt. Mit diesem Schichtmodell können wir möglichst vielen Beschäftigten der Theo-Lorch-Werkstätten wieder Arbeit oder Betreuung anbieten.
Aktuell gilt das Schichtmmodell überwiegend für die Wohnheimbewohner*innen. Sollte es jedoch notwendig werden, wird auch ein Schichtmodell für Privat oder Ambulant betreut Wohnende Beschäftigte entwickelt. Darüber werden die betreffenden Personen jeoch gesondert informiert.
Da die Freiwilligkeit aufgehoben wurde, brauchen Beschäftigte, die ausdrücklich auf eigenen Wunsch noch nicht zurückkehren wollen, eine AU-Bescheinigung (Krankmeldung des Arztes) oder - sofern noch Resturlaub vorhanden ist - kann auch dieser abgebaut werden.
Was darüber hinaus noch wichtig ist:
Urlaub von Beschäftigten/Betreuten: Die Regel, dass bereits eingetragener Urlaub prinzipiell genommen werden muss, gilt für Beschäftigte/Betreute, die wieder in die Theo-Lorch-Werkstätten kommen, nicht mehr. Beschäftigte/Betreute können- wie vor Corona - ihren Urlaub in Abstimmung mit der Gruppenleitung, die sie aktuell betreuen, stornieren oder verlegen.
Da der Mitarbeitenden-Ausflug abgesagt wurde, gibt es für den 25. September 2020keine Dienstbefreiung. Das bedeutet, dass die Beschäftigten entweder einen Urlaubstag einreichen müssen oder an diesem Tag regulär zur Arbeit kommen.
Urlaubsreisen:
Der Sommer steht vor der Tür und jeder freut sich darüber, dass die Reisebeschränkungen für viele Länder aufgehoben wurden. Dennoch gibt es einige Vorsichtmaßnahmen, die für einen ungetrübten Reisegenuss zwingend notwendig sind. Daher bitten wir Sie folgendes zu beachten:
Kurz bevor Sie Ihre Reise antreten überprüfen Sie bitte, ob Ihr Reiseziel als Corona-Risikogebiet gilt. Dies gilt auch für Reiseziele in Deutschland (s. aktuell in NRW die Landkreise Gütersloh und Warendorf). Auskunft darüber finden Sie tagesaktuell auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI).
Sofern Sie in ein Gebiet reisen, das vor Ihrem Urlaubsantritt vom RKI als Risikogebiet ausgewiesen wurde, müssen Sie im Anschluss an Ihren Urlaub in Quarantäne.
Da sich die Risikogebiete täglich ändern können, ist es wichtig, dass Sie sich während Ihres Urlaubs vor Antritt der Heimreise noch einmal auf der Seite des RKI informieren, ob Ihr Reiseort inzwischen als Corona-Risikogebiet ausgewiesen wurde. Sollte das der Fall sein, begeben Sie sich bitte direkt im Anschluss an Ihre Reise in Quarantäne, informieren Sie darüber Ihre Gruppenleitung.
Ein kleiner Tipp von uns zum Schluss:
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld auch über die aktuellen Einreise- bestimmungen Ihres Urlaubsziels. In manche Länder dürfen sie aktuell gar nicht einreisen oder es ist ab der Einreise eine 14-tägige Quarantäne vorgesehen.
Wir wünschen Ihnen allen eine schöne und erholsame Urlaubszeit und kommen Sie gesund wieder.
Infobox: Hotline-Nummern
07141 2856-201 für Beschäftigte, Angehörige, Betreuer und Wohnheimbetreiber
07141 2856-206 für (Produktions)-Kunden
07141 2856-289 für Mitarbeitende und Freiwilligendienstleistende