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Aktuell

17.12.2020 | Neue Hinweise zum Corona Virus (COVID-19)

Harter Lockdown - Wieso schließen die Werkstätten nicht?

Seit 16. Dezember 2020 gilt der verschärfte Lockdown.

Vermehrt gab es nun Nachfragen, weshalb es bei den Theo-Lorch-Werkstätten kein Betretungsverbot für Menschen mit Behinderung gibt, so wie es im Frühjahr der Fall war:

  • Zum einen haben wir heute ganz andere Schutzmaßnahmen, als das noch im März oder April der Fall war. Das Gesundheitsamt bestätigt uns immer wieder, dass wir eine sehr sichere Einrichtung mit einem sehr guten Hygieneschutzkonzept sind.
     
  • Zum anderen fehlt für das Betretungsverbot die rechtliche Grundlage: So lange die Coronaverordnung für WfbMs des Landes Baden-Württemberg kein Betretungsverbot ausspricht, können wir nicht schließen, da wir den gesetzlichen Auftrag haben, Arbeit, Förderung und Betreuung für Menschen mit Behinderung anzubieten.

Sollte sich an der Gesetzeslage etwas ändern und wir neue Informationen haben, werden wir wieder an dieser Stelle darüber informieren.

 

 

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