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Seit 16. Dezember 2020 gilt der verschärfte Lockdown.
Vermehrt gab es nun Nachfragen, weshalb es bei den Theo-Lorch-Werkstätten kein Betretungsverbot für Menschen mit Behinderung gibt, so wie es im Frühjahr der Fall war:
Sollte sich an der Gesetzeslage etwas ändern und wir neue Informationen haben, werden wir wieder an dieser Stelle darüber informieren.