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Die Arbeit der Spitzenverbände und unsere eigenen intensiven Bemühungen haben glücklicherweise endlich Wirkung gezeigt: Gestern Abend hat das Sozialministerium des Landes BW eine Anordnung herausgegeben, die den regulären Betrieb für Werkstätten für Menschen mit Behinderung untersagt.
Für Beschäftigte und Betreute, deren Eltern nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen, wurde angeordnet, dass eine Notbetreuung zu den üblichen Betreuungszeiten eine Notbetreuung in den jeweiligen Bereichen gibt. Die Sozialdienste sind hier bereits telefonisch in Klärung mit den Angehörigen, auf wen das zutrifft.
AUSNAHME: Die Notbetreuung wird aktuell NICHT am Standort Bietigheim eingerichtet. Hier bleibt die Quarantäneregelung voraussichtlich bis einschließlich 30.03.2020 erhalten. Erst nach Ablauf der Quarantäne wird die Notbetreuung auch am Standort Bietigheim eingerichtet!
Für dringende Rückfragen haben wir Hotline-Nummern für verschiedene Personengruppen eingerichtet. Diese Nummern sind Mo-Do zwischen 08 und 16 Uhr und Fr von 08-15 Uhr zu erreichen:
Diese Nummern bitte wirklich nur in dringenden Fällen verwenden.
Der Krisenstab wird weiterhin täglich die Situation neu bewerten und sobald wir von entsprechender Stelle neue Anweisungen oder Sachverhalte haben, werden wir umgehend weitere Maßnahmen ergreifen und diese hier veröffentlichen. Bitte schauen Sie regelmäßig hier vorbei und beachten Sie auch unsere Mitteilungen vom 13.03., 16.03. und 17.03.2020.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis
Freundliche Grüße
Theo-Lorch-Werkstätten gGmbH
Stefan Wegner
Geschäftsführer