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Aktuell

20.05.2020 | Neue Hinweise zum Corona Virus (COVID-19)

Aktueller Stand Wiedereröffnung - Wie geht es nach dem 23. Mai 2020 weiter?

Liebe Beschäftigte, Angehörige, gesetzliche Betreuer*innnen und Wohnheimbetreiber,

mit Spannung erwarten Sie sicher, wie es bei den Theo-Lorch-Werkstätten weitergeht.

Aktuell gilt die Verordnung des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg vom 30.  April 2020 noch bis 23. Mai 2020, die das Betretungsverbot aufrechterhält, aber eine Öffnung für maximal 25% der Beschäftigten und Betreuten unter Einhaltung der Vorgaben zulässt (s. a. unsere Veröffentlichung vom 07.05.2020).

Stand heute haben wir keine neuen Informationen von der Landesregierung, wie es nach dem 23. Mai 2020 weitergehen wird.

Da Sie und die Theo-Lorch-Werkstätten aber vorausplanen müssen, hat der Krisenstab der Theo-Lorch-Werkstätten heute entschieden, dass die aktuelle Regelung – Belegung mit maximal 25% – mindestens bis zum 29. Mai 2020 bestehen bleibt.

Sobald wir nächste Woche neue Informationen aus dem Sozialministerium erhalten, wird der Krisenstab entscheiden, wie die weitere Öffnung unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen und gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden kann. Wir werden Sie hier auf der Website wieder darüber informieren.

Noch ein Hinweis zur Maskenpflicht:

Eine häufige Frage betrifft die Maskenpflicht bei den Theo-Lorch-Werkstätten. In der Presse wurde berichtet, dass Menschen mit Behinderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von der Maskenpflicht befreit seien. Darum kam die Frage auf, ob dies auch bei den Theo-Lorch-Werkstätten gälte oder ob das Tragen eines Schutzvisiers ein Ersatz wäre.

Leider nein. Als Arbeitgeber sind wir verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben aus dem verschärften Arbeitsschutzgesetz umzusetzen und diese setzt für die Wiederaufnahme des Betriebs die Maskenpflicht voraus. Das Land Baden-Württemberg hat zudem entschieden, dass ein Schutzvisier kein ausreichender Ersatz für eine Mund-Nasen-Schutzmaske ist. Darum können wir die Maskenpflicht nicht aufheben. Zudem sehen wir uns in der Verpflichtung alle bei den Theo-Lorch-Werkstätten zu schützen. Denn mit dem Tragen der Mund-Nasen-Schutzmaske übernehmen wir Verantwortung für unsere Kollegen und sorgen dafür, dass wir im Falle einer Infektion die Viren möglichst nicht weitergeben. 

Freundliche Grüße

Der Krisenstab

 

Infobox:
Hotline-Nummern
  • 07141 2856-201 für Beschäftigte, Angehörige, Betreuer und Wohnheimbetreiber

  • 07141 2856-206 für (Produktions)-Kunden

  • 07141 2856-289 für Mitarbeitende und Freiwilligendienstleistende
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