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Liebe Beschäftigte, Angehörige, gesetzliche Betreuer*innnen und Wohnheimbetreiber,
die letzte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 16. Juni 2020 endet mit dem 22. Juli 2020. Inzwischen gibt es eine neue Verordnung, die am 23. Juli 2020 in Kraft tritt und einschließlich bis zum 31. August 2020 gültig ist.
Im wesentlichen haben sich die bereits bestehenden Vorgaben zum Betrieb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung nicht verändert.
Das bedeutet für die Beschäftigten:
Unser Corona-Schutzkonzept wurde entsprechend angepasst und kann heruntergeladen werden.
Wenn Sie in Urlaub fahren, beachten Sie bitte unbedingt:
Ein kleiner Tipp von uns zum Schluss:
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld auch über die aktuellen Einreise-
bestimmungen Ihres Urlaubsziels. In manche Länder dürfen sie aktuell gar nicht einreisen oder es ist ab der Einreise eine 14-tägige Quarantäne vorgesehen.
Wir wünschen Ihnen allen eine schöne und erholsame Urlaubszeit und kommen Sie gesund wieder.
Infobox:
Hotline-Nummern