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26.03.2020 | Neue Hinweise zum Corona Virus (COVID-19)
Häufigen Fragen und Antworten (FAQs)
Über die Hotline und per Mail erreichen uns Fragen von Beschäftigten, Angehörigen und Betreuer*innen. Die häufigsten Fragen und die Antworten haben wir Ihnen hier in einer Übersicht zusammengestellt:
Das Land Baden-Württemberg hat mit einer Verordnung vom 18. März erlassen, dass die Werkstätten für Menschen mit Behinderung und angegliederte Förderstätten ab dem 20. März 2020 den regulären Betrieb einstellen müssen. Dadurch sollen besonders gefährdete Personen geschützt und die Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden.
Was bedeutet, es darf kein regulärer Betrieb stattfinden?
In allen Werkstätten für Menschen mit Behinderung und in den dazugehörigen Förder- und Betreuungsbereichen (FuB) ist die Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung untersagt, wenn keine Ausnahme vorliegt (siehe 3.). Das heißt,
Die Werkstätten und der FuB sind an allen Standorten ab dem 20.03.2020 für alle Beschäftigten und Betreuten geschlossen.
Notbetreuungsgruppen (s. unter Punkt 3) werden angeboten.
Die Mitarbeitenden dürfen aber weiterhin arbeiten.
Wie lange bleiben Werkstatt und FuB geschlossen?
Die Theo-Lorch-Werkstätten werden voraussichtlich ab Montag, 20.04.2020 wieder geöffnet sein.
Gibt es Ausnahmen? Was ist eine Notbetreuung?
Es gibt Notbetreuungsgruppen an einzelnen Standorten der Theo-Lorch-Werkstätten. Sie sind für Menschen mit Behinderung,
wenn die Betreuung durch ihre Angehörigen oder rechtlichen Betreuer nicht sichergestellt werden kann oder wenn aus sonstigen wichtigen Gründen ihre Versorgung zu Hause nicht sicherzustellen ist.
Oder deren Angehörige in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind (analog den Regelungen für Kita und Schule; zu diesen Berufen gehören u.a. Energie- und Wasserwirtschaft, Gesundheits- und Pflegeberufe, Polizei und Feuerwehr).
Die Sozialdienste und die Gruppenleitungen haben alle Angehörigen und Betreuer*innen von Personen, die nicht im Wohnheim wohnen, angerufen. Wir haben Sie bislang nicht erreicht? Dann nehmen Sie bitte Kontakt über unsere Hotline 07141 2856 201 auf. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zu den üblichen Betriebszeiten besetzt.
Darf jeder in die Notbetreuung?
Nein, die Notbetreuung wird aktuell nur für die unter Punkt 3 genannten Personen angeboten. Die Notbetreuungsgruppen dürfen von unter Punkt 3 genannten Personen nicht besucht werden, wenn
die Personen innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage Kontakt zu einer infizierten Person hatten,
die Personen sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem offiziellen Risikogebiet aufgehalten haben,
die Personen Symptome eines Atemwegsinfekts (Husten oder Schnupfen) oder erhöhte Temperatur zeigen.
Sie haben die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen. Jetzt hat sich die Situation geändert. Was können Sie tun?
Sollte eine Situation eintreten, die Ihnen die Betreuung Ihres Angehörigen unmöglich macht, wenden Sie sich bitte an die Hotline 07141 2856 201. Hier wird gemeinsam mit Ihnen eine Lösung erarbeitet.
Wie informieren wir Sie über den aktuellen Stand?
Sollte es eine Verlängerung der Anordnung geben, werden wir dies sofort nach Bekannt-werden hier auf unserer Website und in den Sozialen Medien auf Facebook oder Instagram jeweils unter ‚theolorchwerkstaetten‘ veröffentlichen.
Bringt die Schließung finanzielle Einbußen für die Menschen mit Behinderung mit sich?
Die Theo-Lorch-Werkstätten setzen alles daran, dass die Beschäftigten auf langeSicht keine finanziellen Nachteile haben werden. Allerdings sind wir auch von den Entscheidungen der Bundes- und Landespolitik abhängig.
Wo finde ich verlässliche Informationen zum Corona-Virus?
In dringenden Fällen erreichen Sie von Montag bis Freitag zu den üblichen Betriebszeiten unter der Hotline 07141 2856 201 einen Ansprechpartner für Ihre Fragen.
Falls Sie sich das Merkblatt als PDF-Datei herunterladen möchten klicken Sie bitte hier: