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Aktuell

28.05.2020 | Neue Hinweise zum Corona Virus (COVID-19)

Schrittweise weitere Öffnung ab 02.06.2020

Liebe Beschäftigte, Angehörige, gesetzliche Betreuer*innnen und Wohnheimbetreiber,

was gibt es Neues zur Öffnung der Theo-Lorch-Werkstätten?

ab 29. Mai 2020 tritt die neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft, die bis 15.06.2020 gilt.

Im Wesentlichen besagt sie nichts Neues, sprich, es gilt weiterhin das Betretungsverbot für Menschen mit Behinderung. Ausgenommen davon sind Beschäftigte, die freiwillig wieder zur Arbeit kommen möchten unter Einhaltung der Vorgaben aus der Verordnung sowie des verschärften Arbeitsschutzgesetz'.

Was bedeutet das konkret?

  • Ab 02. Juni 2020 werden wir langsam die Belegungszahlen erhöhen.
    Das heißt: Aktuell rufen  unsere Sozialdienste wieder die Beschäftigten an, die zur Arbeit kommen können.

  • Die Beschäftigten, die nicht von den Sozialdiensten angerufen werden, bitten wir noch um Geduld: Bitte bleiben Sie weiterhin zu Hause.

  • Bis 15.06.2020 herrscht immer noch Freiwilligkeit. Das bedeutet: Jeder Beschäftigte kann selbst entscheiden, ob er wieder zur Arbeit kommen möchte, beziehungsweise die Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer*innen können das entscheiden.

Wie geht es nach dem 15. Juni 2020 weiter?

Wenn das Land Baden-Württemberg die Verordnung über den 15. Juni 2020 hinaus nicht verlängert und es keine neuen Bestimmungen gibt, dann werden wir nach und nach die Belegungszahlen steigern. Wie das dann genau passieren wird, dazu werden wir Sie wieder informieren.

Notbetreuung

Selbstverständlich bieten wir weiterhin für Beschäftigte und Betreute, deren Eltern nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen, eine Notbetreuung an. Diese findet zu den üblichen Betreuungszeiten in den jeweiligen Bereichen statt. Zudem stehen die Sozialdienste der Theo-Lorch-Werkstätten in regelmäßigem Kontakt mit den Angehörigen der Beschäftigten und Betreuten, die nicht im Wohnheim wohnen.

Sie haben die Notbetreuung bisher nicht in Anspruch genommen, aber jetzt hat sich die Situation geändert die Ihnen die Betreuung Ihres Angehörigen unmöglich macht?  Dann wenden Sie sich bitte an die Hotline 07141 2856 201. Hier wird gemeinsam mit Ihnen eine Lösung erarbeitet.

 

Infobox:
Hotline-Nummern
  • 07141 2856-201 für Beschäftigte, Angehörige, Betreuer und Wohnheimbetreiber

  • 07141 2856-206 für (Produktions)-Kunden

  • 07141 2856-289 für Mitarbeitende und Freiwilligendienstleistende
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