Auf unserer Website verwenden wir Cookies und Inhalte von Drittanbietern (z.B. YouTube Videos). Einige Cookies sind für die Darstellung der Website zwingend erforderlich. Mit einem Klick auf "Alles akzeptieren" willigen Sie ein, dass die Drittinhalte aktiviert werden dürfen. Alternativ treffen Sie bitte Ihre Auswahl an Drittinhalten. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, in der Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.
Ohne notwendige Cookies kann diese Webseite nicht richtig funktionieren. Diese Cookies helfen, Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite zu ermöglichen.
Hier werden Informationen gespeichert, welche Cookies Sie aktiviert haben.
Diese Cookies erfassen anonyme Statistiken. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie wir unsere Website noch weiter optimieren können.
Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt anonyme statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Wenn Sie Drittinhalte aktivieren, dann werden auch solche Inhalte beim Webseitenaufruf von Webservern der Drittanbieter geladen und zum Aufbau technisch erforderliche Daten übermittelt. Sofern die Drittinhalte Cookies enthalten, werden auch diese aktiviert. Wir versuchen die Drittinhalte möglichst datensparsam zu implementieren.
Wir haben Services von YouTube eingebunden.
Wir haben Services von Vimeo eingebunden.
Menü schließen
Menü schließen
Liebe Leserinnen und Leser,
am 29.04.2020 erging vom Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg eine Änderung der Verordnung zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Bevor die Verordnung uns erreicht hat, hat der SWR gestern Abend bereits über diese Änderung dahingehend berichtet, dass am 04. Mai 2020 die Werkstätten für Menschen mit Behinderung wieder öffnen. Das hat leider für Verwirrung gesorgt.
Daher hier die Fakten aus der Verordnung soweit es die Theo-Lorch-Werkstätten betrifft:
Die Sicherheit aller Menschen, die bei den Theo-Lorch-Werkstätten arbeiten, hat oberste Priorität. Daher hat der Krisenstab bereits Ende letzter Woche aus technischen Gründen – Fahrdienste und Essenslieferant benötigen mindestens eine Woche Vorlauf, Hygieneschutzmaßnahmen müssen erst noch geliefert/umgesetzt werden – eine Entscheidung für diesen Fall getroffen:
Der Krisenstab wird heute Nachmitttag, 30. April 2020, beraten und dann wieder an dieser Stelle darüber informieren, zu welchem Termin und in welcher Form die Öffnung für zunächst maximal 25 Prozent der Beschäftigten tatsächlich umgesetzt wird.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag der Arbeit und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüße
Der Krisenstab
Notbetreuung
Selbstverständlich bieten wir weiterhin für Beschäftigte und Betreute, deren Eltern nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen, eine Notbetreuung an. Diese findet zu den üblichen Betreuungszeiten in den jeweiligen Bereichen statt. Zudem stehen die Sozialdienste der Theo-Lorch-Werkstätten in regelmäßigem Kontakt mit den Angehörigen der Beschäftigten und Betreuten, die nicht im Wohnheim wohnen.
Sie haben die Notbetreuung bisher nicht in Anspruch genommen, aber jetzt hat sich die Situation geändert die Ihnen die Betreuung Ihres Angehörigen unmöglich macht? Dann wenden Sie sich bitte an die Hotline 07141 2856 201. Hier wird gemeinsam mit Ihnen eine Lösung erarbeitet.