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Aktuell

30.04.2020 | Neue Hinweise zum Corona Virus (COVID-19)

Änderung der Verordnung des Sozialministeriums zum 30.04.2020

Liebe Leserinnen und Leser,

am 29.04.2020 erging vom Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg eine Änderung der Verordnung zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Bevor die Verordnung uns erreicht hat, hat der SWR gestern Abend bereits über diese Änderung dahingehend berichtet, dass am 04. Mai 2020 die Werkstätten für Menschen mit Behinderung wieder öffnen. Das hat leider für Verwirrung gesorgt.

Daher hier die Fakten aus der Verordnung soweit es die Theo-Lorch-Werkstätten betrifft:

  • Das grundsätzliche Betretungsverbot für Menschen mit Behinderung bleibt weiterhin bestehen.
  • Die Notbetreuung wird weiterhin durchgeführt.
  • Darüber hinaus könnten ab dem 04. Mai 2020 maximal ein Viertel der Beschäftigten auf freiwilliger Basis wieder in die Werkstatt kommen, unter der Voraussetzung, dass die verschärften Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt sind und ein Infektionsschutzkonzept existiert.

Die Sicherheit aller Menschen, die bei den Theo-Lorch-Werkstätten arbeiten, hat oberste Priorität. Daher hat der Krisenstab bereits Ende letzter Woche aus technischen Gründen – Fahrdienste und Essenslieferant benötigen mindestens eine Woche Vorlauf, Hygieneschutzmaßnahmen müssen erst noch geliefert/umgesetzt werden – eine Entscheidung für diesen Fall getroffen:

Eine Öffnung der Theo-Lorch-Werkstätten kann frühestens zum 11. Mai 2020 erfolgen!

Der Krisenstab wird heute Nachmitttag, 30. April 2020, beraten und dann wieder an dieser Stelle darüber informieren, zu welchem Termin und in welcher Form die Öffnung für zunächst maximal 25 Prozent der Beschäftigten tatsächlich umgesetzt wird.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag der Arbeit und bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße

Der Krisenstab



Notbetreuung

Selbstverständlich bieten wir weiterhin für Beschäftigte und Betreute, deren Eltern nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen, eine Notbetreuung an. Diese findet zu den üblichen Betreuungszeiten in den jeweiligen Bereichen statt. Zudem stehen die Sozialdienste der Theo-Lorch-Werkstätten in regelmäßigem Kontakt mit den Angehörigen der Beschäftigten und Betreuten, die nicht im Wohnheim wohnen.

Sie haben die Notbetreuung bisher nicht in Anspruch genommen, aber jetzt hat sich die Situation geändert die Ihnen die Betreuung Ihres Angehörigen unmöglich macht?  Dann wenden Sie sich bitte an die Hotline 07141 2856 201. Hier wird gemeinsam mit Ihnen eine Lösung erarbeitet.

 

Infobox: Weitere Hotline-Nummern für andere Personen:
  • 07141 2856-206 für (Produktions)-Kunden

  • 07141 2856-289 für Mitarbeitende und Freiwilligendienstleistende
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