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Aktuell

Abrechnung des Mittagessens ab 2020

Informationen zu Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz ab 01. Januar 2020

Liebe Beschäftigte, Betreute, Angehörige und Betreuer,

damit wir sicherstellen können, dass jeder die notwendigen Informationen erhält,
finden Sie hier noch einmal das Anschreiben, das wir Ihnen im Oktober/November
zugesandt haben:

am 1.1.2020 tritt die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Für Beschäftigte und Betreute der Theo-LorchWerkstätten bedeutet dies eine Veränderung bei der Abrechnung des Mittag-essens. Statt einer weiteren Informationsveranstaltungen möchten wir Sie auf diesem Weg über die geplanten Änderungen bei der Abrechnung des Mittagessens informieren.

Nach dem Bundesteilhabegesetz wird das Mittagessen ab 1.1.2020 nicht mehr als Eingliederungshilfe übernommen. Das Mittagessen wird direkt mit Ihnen abgerechnet. Falls Sie grundsicherungsberechtigt sind, erhalten Sie auf Antrag zu diesen Mehraufwendungen einen Betrag vom Landratsamt (Mehrbedarf nach § 42b Abs. 2 SGB XII).

Ab 1.1.2020 kostet das Mittagessen in der Werkstatt 3,40 Euro pro Essen.

Das ändert sich für Sie:

Arbeitsbereich:
Sie haben weiterhin dieWahl, ob Sie in derWerkstatt essen möchten oder nicht. Die tatsächlich ge-gessenen Essen werden direkt vom Lohn abgezogen. Wenn Sie Grundsicherungsempfänger sind, erhalten Sie zu diesen Kosten vom Landratsamt einen Mehrbedarf.

Förder- und Betreuungsbereich:
Sie bekommen in derWerkstatt ein Mittagessen. Die tatsächlich gegessenen Essen werden Ihnen in Rechnung gestellt. Diese werden über eine Einzugsermächtigung direkt von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie Grundsicherungsempfänger sind, erhalten Sie zu diesen Kosten vom Landratsamt einen Mehrbedarf.

Das müssen Sie tun:

Sie wohnen privat und erhalten Grundsicherung:

  • Stellen Sie sicher, dass Sie ein eigenes Konto haben (Beschäftigte und Betreute).
  •  Stellen Sie einen formlosen Antrag auf „Übernahme des Mehrbedarfs für das Mittagessen in derWerkstatt/im Förder- und Betreuungsbereich“ bei Ihrem zuständigen Landratsamt.

Sie wohnen privat und erhalten keine Grundsicherung:

  • Das Mittagessen wird weiterhin mit Ihnen direkt abgerechnet.
  • Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können, können Sie beim Landratsamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen.

Sie wohnen im Wohnheim:

  • Sie wurden bereits oder werden noch vom Landratsamt Ludwigsburg schriftliche Informationen erhalten,was Sie im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes tun müssen.
  • Sollte Ihr Kostenträger nicht das Landratsamt Ludwigsburg sein, gehen Sie bitte auf Ihr Landratsamt zu.

Berufsbildungsbereich:

Für Sie ändert sich nichts. Das Mittagessen wird weiterhin mit der Agentur für Arbeit abgerechnet. Sie brauchen erst beim Übertritt in den Arbeitsbereich einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass beim Bundesteilhabegesetz aktuell sehr viel in Bewegung ist. Das bedeutet, was heute richtig ist, kann morgen bereits nicht mehr gültig sein. Daher können wir für die oben getroffenen Aussagen leider keine Haftung übernehmen.

Jochen Spahr, Pädagogische Gesamtleitung


INFO:

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sozialdienst oder an die Stellen der ergänzenden unabhängigenTeilhabeberatung (EUTB).

Kontaktdaten EUTB:

EUTB Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbeh. BW e.V.,
T: 07141/9725 460

EUTB Sozialunternehmen Neue Arbeit
T: 07141/64855700

EUTB Lernen Fördern
T: 07141/9747870