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Im Infobrief Ausgabe 04/2019 haben wir bereits über die Änderungen bei der Abrechnung des Mittagessens ab 2020 berichtet.
Diese Änderung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bringt natürlich auch mit sich, dass die offiziellen Entgeltbescheinigungen in Zukunft anders aussehen, da das Mittagessen neu abgerechnet wird. Deshalb hat der Werkstattrat an allen Standorten Infoveranstaltungen abgehalten, um alle Beschäftigten umfassend zu informieren.
Der Gesamtwerkstattratsvorsitzende Werner Bienert erklärte gemeinsam mit der Vertrauensperson Stefan Alscher und der Leitung des BTHG-Projekts Petra Füller in einer Präsentation Schritt für Schritt, welche Änderungen die Neuregelung mit sich bringt.
Anhand einer Entgeltbescheinigung wurde beispielhaft erklärt, wie die Umsetzung in der Praxis aussieht. Bei einer anschließenden Fragerunde konnten auch offene Fragen der aufmerksamen Zuhörer*innen beantwortet werden.
Die Informationen aus dem letzten Infobrief können Sie hier nachlesen: www.theo-lorch-werkstaetten.de/meta/service/aktuell/newsdetail/detail/abrechnung-des-mittagessens-ab-2020/.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Ihren zuständigen Sozialdienst wenden.