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Aktuell

Hygienevorschriften bei Lebensmittelspenden

Wichtiger Hinweis: Gesetzliche Vorgaben im Umgang mit Lebensmitteln

Liebe Beschäftigte und Angehörige,

ob Geburtstagsfeier, Sommerfest oder Angehörigenfrühstück: all diese Veranstaltungen wären nur halb so schön ohne Ihre großzügigen Kuchen- oder Salatspenden. Als Einrichtung sind wir jedoch an Hygienevorschriften gebunden, die dort, wo viele Menschen zusammenkommen, natürlich besonders streng sein müssen.

Damit es keine Unsicherheiten gibt, haben wir hier für Sie noch einmal zusammengetragen, was bei Kuchen- oder anderen Lebensmittelspenden zu beachten ist:

Kuchen:

  • Der Kuchen muss durchgebacken sein.
  • Bitte fügen Sie nach dem Backen keine Füllungen zu, die mit rohen Eiern hergestellt werden.
  • Bitte keine Quark- oder Joghurtmassen nach dem Backen auftragen.
  • Eine Glasur aus Schokolade oder Zuckerguss ist zulässig.

Salat:

  • Es dürfen keine Salate gespendet werden, die unter Verwendung von rohen, also ungekochten Eiern (z.B. in der selbstgemachten Mayonnaise) hergestellt wurden.


Für alle Lebensmittel gilt:

Die Kuchen/Salate und alle anderen Lebensmittel müssen während des gesamten Transports zu den Theo-Lorch-Werkstätten abgedeckt und durchgängig gekühlt werden.

Wenn wir uns alle an diese Vorgaben halten, dann werden wir auch in Zukunft schöne Veranstaltungen mit Ihren Kuchen- und Salatspenden genießen können. Wir freuen uns darauf.

Ute Quero, Bereichsleitung Hauswirtschaft

 

 

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