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Aktuell

„Warum dürfen viele von uns nicht wählen?“

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass Menschen mit Behinderung und Voll-Betreuung nicht pauschal vom Recht zu wählen ausgeschlossen werden dürfen.


Manchmal überholt sich das Leben selbst. Auf Einladung von Geschäftsführer  Stefan Wegner sind seit Januar 2019 die Kreisräte aller Fraktionen zu Besuch bei den Theo-Lorch-Wersktätten gewesen. Darum haben Beschäftigte für diese Besuche Themen vorbereitet, die ihnen wichtig sind. Eine zentrale Frage war „Warum dürfen viele von uns nicht wählen?“

Bisher durften Menschen mit Behinderung, die einen gerichtlich bestellten Betreuer haben, nicht wählen. Das betraf in Deutschland mehr als 81.000 Menschen.

Im Februar 2019 hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung nicht pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Darum hat die Bundesregierung am 15. März 2019 das Wahlrecht geändert.

Bei den Europa-, Kreistags- und Gemeinderats-Wahlen, die alle am 26. Mai stattfanden, wurden daher zum ersten Mal Stimmzettel an diese Wählergruppe verteilt.

Die Beschäftigten bei den Theo-Lorch-Werkstätten haben sich sehr gefreut, dass dieser Punkt auf ihrem Fragenkatalog abgehakt werden konnte.

 

 

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